woodworks.at
Features Info Materialien Preise FAQ Download Kaufen
EN
🛒 Kasse (0)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 11. September 2026. Diese AGB bestehen aus zwei Teilen – für Sie gilt immer nur einer davon.

Welcher Teil gilt für mich?
  • Teil A – Verbraucher: Sie kaufen als Privatperson, nicht für ein Unternehmen. Das ist der Regelfall bei der Heimwerker-Lizenz (DIY). Dann gilt ausschließlich Teil A.
  • Teil B – Unternehmer: Sie kaufen für Ihren Betrieb oder Ihre selbständige Tätigkeit. Das ist der Regelfall bei einer Gewerbe-Lizenz. Dann gilt ausschließlich Teil B.

Entscheidend ist, ob der Kauf zu Ihrem Unternehmen gehört (§ 1 KSchG). Ist das nicht der Fall, sind Sie Verbraucher – unabhängig davon, welche Lizenzstufe Sie wählen. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen gehen diesen AGB in jedem Fall vor.

Teil A – für Verbraucher

Gilt für Verträge mit Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Teil B gilt für diese Verträge nicht.

A 1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartner ist Robert Denk Systemsmanagement, Wien. Die vollständigen Kontaktdaten, die Firmenbuch- und UID-Angaben sowie die zuständige Behörde finden Sie im Impressum. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über WoodWorks-Softwarelizenzen, die Sie als Verbraucher über woodworks.at abschließen. Vertragssprache ist Deutsch.

A 2. Wie der Vertrag zustande kommt

A 2.1. Die Darstellung der Lizenzen auf der Website ist noch kein Angebot, sondern eine Einladung an Sie, eines zu stellen.

A 2.2. Sie legen die gewünschte Lizenz in den Warenkorb, geben Ihre Daten ein und geben mit der ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche eine verbindliche Bestellung ab. Vor dem Absenden sehen Sie alle Angaben noch einmal und können sie im Browser korrigieren.

A 2.3. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung bestätigen oder die Lizenz bereitstellen. Sie erhalten die Vertragsbestätigung mit allen gesetzlich vorgesehenen Angaben per E-Mail, also auf einem dauerhaften Datenträger.

A 2.4. Den Vertragstext speichern wir nicht in einer für Sie abrufbaren Form. Bewahren Sie daher bitte die Bestätigungsmail auf; diese AGB können Sie jederzeit hier ausdrucken oder speichern.

A 3. Preise und Zahlung

A 3.1. Für Verbraucher gelten Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Die Heimwerker-Lizenz kostet 25 € inklusive Umsatzsteuer als einmalige Zahlung; es gibt keine laufenden Gebühren. Weil die Lizenz elektronisch bereitgestellt wird, fallen keine Versandkosten an.

A 3.2. Zahlbar per PayPal oder Banküberweisung. Bei Banküberweisung stellen wir die Lizenz nach Zahlungseingang bereit.

A 4. Bereitstellung der Lizenz

Sie erhalten Ihre Lizenzdaten und den Zugang zum Download per E-Mail, in der Regel innerhalb weniger Werktage nach Vertragsabschluss bzw. Zahlungseingang. Kommt nichts an, sehen Sie bitte zuerst im Spam-Ordner nach und melden Sie sich dann bei uns – wir stellen erneut zu.

A 5. Rücktrittsrecht (Widerruf)

A 5.1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Einzelheiten, die Fristberechnung und das Muster-Rücktrittsformular finden Sie in der Widerrufsbelehrung. Den Rücktritt können Sie über das Rücktrittsformular auf dieser Website oder formlos per E-Mail erklären.

A 5.2. Wann das Rücktrittsrecht vorzeitig erlischt. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG nur dann vorzeitig, wenn alle drei folgenden Punkte erfüllt sind: Sie haben ausdrücklich zugestimmt, dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Bereitstellung beginnen; Sie haben zur Kenntnis genommen, dass Sie dadurch Ihr Rücktrittsrecht verlieren; und wir haben Ihnen die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, bevor wir mit der Bereitstellung begonnen haben. Fehlt auch nur einer dieser Punkte, bleibt Ihr Rücktrittsrecht bestehen.

A 5.3. Treten Sie zurück, erstatten wir alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, über dasselbe Zahlungsmittel, das Sie verwendet haben.

A 6. Gewährleistung

A 6.1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Wir leisten Gewähr für jeden Mangel, der im Zeitpunkt der Bereitstellung vorliegt und innerhalb von zwei Jahren danach hervorkommt. Die Rechte verjähren drei Monate nach Ablauf dieser Frist.

A 6.2. Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach der Bereitstellung, wird vermutet, dass er schon damals vorlag. In diesem Zeitraum müssen also wir das Gegenteil beweisen, nicht Sie.

A 6.3. Zuerst haben Sie Anspruch darauf, dass wir den mangelfreien Zustand herstellen (Verbesserung) – in angemessener Frist, kostenlos und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie. Erst wenn das unmöglich oder unverhältnismäßig ist, wir es verweigern oder nicht rechtzeitig erledigen, können Sie den Preis mindern oder – bei einem nicht bloß geringfügigen Mangel – den Vertrag auflösen.

A 6.4. Eine Mängelrüge ist an keine Frist gebunden: Die Regelung in Teil B, wonach Mängel binnen vier Wochen zu melden sind, gilt für Verbraucher nicht.

A 7. Aktualisierungen

Wir stellen Ihnen die Aktualisierungen zur Verfügung, die nötig sind, damit die Software vertragsgemäß bleibt, und informieren Sie darüber. Der Zeitraum richtet sich danach, was Sie nach Art und Zweck der Software vernünftigerweise erwarten dürfen. Spielen Sie eine bereitgestellte Aktualisierung trotz Hinweis nicht ein, haften wir nicht für Mängel, die allein daraus entstehen.

A 8. Keine Garantie

Für WoodWorks besteht keine Garantie im Rechtssinn und insbesondere keine Haltbarkeitsgarantie. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Punkt A 6 bleiben davon unberührt und werden durch diesen Hinweis nicht eingeschränkt.

A 9. Ihr Nutzungsrecht

A 9.1. Mit der Bezahlung erhalten Sie ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Recht, WoodWorks im Umfang der erworbenen Lizenz zu nutzen. Die Lizenzstufen unterscheiden sich in der Anzahl der Teile je Optimierung, nicht im Funktionsumfang.

A 9.2. Sicherungskopien für den eigenen Gebrauch dürfen Sie anfertigen. Urheberrechtsvermerke dürfen dabei nicht entfernt werden.

A 9.3. Sie dürfen die Lizenz an eine andere Person weitergeben, wenn Sie die Software vollständig übergeben und Ihre eigene Nutzung aufgeben. Eine Vervielfältigung zum Zweck der Weiterverbreitung ist nicht gestattet.

A 10. Systemvoraussetzungen

Die Systemvoraussetzungen sind auf der Seite Info beschrieben und vor dem Kauf einsehbar. WoodWorks läuft ohne Zusatzsoftware; ein Tabellenprogramm ist optional. Beruht ein Mangel darauf, dass Ihre digitale Umgebung diesen Voraussetzungen nicht entspricht, und haben wir Sie darüber vorab informiert, trifft die Beweislast Sie – aber nur, wenn Sie an der Klärung mitwirken konnten und wir Sie darauf hingewiesen haben.

A 11. Haftung

A 11.1. Für Personenschäden haften wir uneingeschränkt nach dem Gesetz. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

A 11.2. Für sonstige Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

A 11.3. WoodWorks berechnet Zuschnittpläne. Die Verantwortung für die Prüfung der Ergebnisse vor dem Zuschnitt und für die Sicherung Ihrer Daten liegt bei Ihnen.

A 12. Datenschutz

Welche Daten wir zu welchem Zweck verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

A 13. Beschwerden und Streitbeilegung

A 13.1. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte zuerst direkt an uns – die Kontaktdaten stehen im Impressum. Wir bemühen uns, jedes Anliegen rasch und unkompliziert zu klären.

A 13.2. Kommt es zu keiner Einigung, ist für Streitigkeiten aus Online-Geschäften die Internet Ombudsstelle als anerkannte Schlichtungsstelle zuständig: www.ombudsstelle.at. Daneben kommt die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte in Betracht: www.verbraucherschlichtung.at. Wir sind zur Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht verpflichtet und nehmen daran nicht teil; die Angabe erfolgt zur Information gemäß § 19 AStG. Ihr Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt davon unberührt.

A 13.3. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR) wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Link darauf würde ins Leere führen.

A 14. Rechtswahl und Gerichtsstand

A 14.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Staat, bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen dieses Staates erhalten.

A 14.2. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 14 KSchG. Die Gerichtsstandvereinbarung in Teil B gilt für Verbraucher nicht.

A 15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Teil B – für Unternehmer

Gilt ausschließlich für Verträge mit Unternehmern. Für Verbraucher gilt Teil A.

für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten an Geschäftskunden - empfohlen vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung sowie dem Bundesgremium des Maschinenhandels, Bundesberufsgruppe Büromaschinenhandel.

B 1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

B 2. Leistung und Prüfung

2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Ausarbeitung von Organisationskonzepten
- Global- und Detailanalysen
- Erstellung von Individualprogrammen
- Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
- Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
- Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
- Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
- Telefonische Beratung
- Programmwartung
- Erstellung von Programmträgern
- Sonstige Dienstleistungen

2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils Betroffene einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Pkt. 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Aufnahme erforderlich.

2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers abgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

B 3. Preise, Steuern und Gebühren

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. USB-Sticks) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

B 4. Liefertermin

4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Pkt. 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

B 5. Zahlung

5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen.

5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

B 6. Urheberrecht und Nutzung

6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.

6.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Antraggeber zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

B 7. Rücktrittsrecht

7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

B 8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftragnehmer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, so weit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

B 9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

B 10. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

B 11. Datenschutz, Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

B 12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

B 13. Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers (Wien) als vereinbart. Die Bestimmungen des Teils B gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes; für diese gilt ausschließlich Teil A dieser AGB.

woodworks.at

Professionelle Zuschnittoptimierung für Plattenmaterialien seit über 15 Jahren.

Facebook

Produkt & Downloads

Features Materialien Preise Demo Download Forum-Archiv Download-Bereich

Service & Support

Online-Registrierung Vertriebspartner Kontakt Smart Home Hilfe Support-FAQ

Rechtliches

Impressum Datenschutz AGB Widerrufsbelehrung Vertrag widerrufen

© 2026 Robert Denk. Alle Rechte vorbehalten. Redesign-Entwurf erstellt von AInklang.